unBehindert

Der Podcast, der Barrieren bricht.

#022 Recht haben? Recht bekommen!

Das Sozialrecht mit Rechtsanwalt Andreas Engler

18.09.2024 37 min Vanessa Köllner & Arne Schöning - Gast: Andres Engler

Zusammenfassung & Show Notes

Ist das Sozialrecht sozial?
Wir sprechen mit Andreas Engler, einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht aus Leipzig. Als jemand mit einem tiefen Gerechtigkeitsempfinden beschreibt er die Herausforderungen, mit denen Menschen konfrontiert sind, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auf Sozialleistungen (Nachteilsausgleich) angewiesen sind.

In dieser Folge des unBehindert-Podcasts erfahrt ihr mehr über die Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen, einschließlich der hohen Ablehnungsquote, und die Bedeutung des richtigen rechtlichen Beistands von Anfang an. Wir beleuchten Mythen über das Sozialrecht und teilen inspirierende Geschichten von Menschen, die gegen Widerstände gekämpft und gewonnen haben. Außerdem thematisieren wir mit Andreas die psychischen Belastungen, die durch lange Wartezeiten und Ablehnungen entstehen. Andreas macht Hoffnung und ermutigt alle, aktiv für ihre Rechte einzutreten.

Diese Folge beleuchtet die Realität von Menschen, die jeden Tag für ihre Rechte kämpfen und dabei Hürden überwinden. Die Unterstützung durch Fachleute und Selbsthilfegruppen kann dabei entscheidend sein.

Beharrlichkeit und der Kampf für die eigene Sache zahlen sich in der Regel aus.

Links aus der Folge - Recht haben? Recht bekommen!
🔗 #017 244 km und 15.000 Euro - Wir sind wieder da: https://unbehindert-podcast.de/episode/017-244-km-und-15-000-euro-wir-sind-wieder-da
🔗 #021 Job Booster oder Job Killer?: https://unbehindert-podcast.de/episode/021-job-booster-oder-job-killer
Auswahl an Selbsthilfegruppen:
🔗 Die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e. V.: https://www.fgq.de/
🔗 Bundesverband für chronisch entzündliche Erkrankungen des Verdauungstraktes (DCCV) e.V.: https://www.dccv.de/die-dccv/
🔗 Stiftung Deutsche Krebshilfe: https://www.krebshilfe.de/
🔗 Deutsche Krebsgesellschaft e. V.: https://www.krebsgesellschaft.de/

Links zum Quick Tipp / Barrieren beiseite räumen
🔗 Rechtsanwalt Andreas Engler: https://rechtsanwaltskanzlei-leipzig.de/
   
Viel Spaß beim Zuhören

Hat euch die Folge gefallen? Dann weitersagen und Liken. 

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📖 Buch “Menschen mit Querschnittlähmung” von Professorin Dr. Jessica Lilli Köpcke und Arne Schöning, Kohlhammer Verlag: https://shop.kohlhammer.de/menschen-mit-querschnittlahmung-33824.html

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Bis zum nächsten Mal! 
Vanessa Köllner und Arne Schöning

Transkript

Speaker1
00:00:00
Dass ich zum einen ein gewisses Gerechtigkeitsempfinden habe.
Speaker2
00:00:03
Ist als Anwalt ja gar nicht so schlecht.
Speaker1
00:00:04
Wenn man sich vorstellt, ich hätte meine Erkrankung einen Tag als gesunder, dann würde der gesund ins Krankenhaus fahren und sagen, okay, ich bin todkrank. Und da darf man nicht nachlassen.
Speaker0
00:00:13
Meine Güte, wie viele Menschen werden einfach die Waffen strecken und sagen, ich mache es nicht, weil ich kann es nicht.
Speaker1
00:00:20
60 Prozent Ablehnung sind.
Speaker2
00:00:22
Wahnsinn, oder? Also absolut verrückt.
Speaker0
00:00:24
Ich bin ein bisschen geplättet.
Speaker1
00:00:25
Dann muss man eben nicht nur das Beste daraus machen, ihr habt es gut beschrieben, sondern eben bestehende Hürden überwinden.
Speaker2
00:00:30
Willkommen bei Unbehindert, dem Podcast, der Barrieren bricht. Hier sprechen wir über das Leben mit und ohne Behinderung, teilen inspirierende Geschichten und beleuchten Barrieren, ohne die unser aller Leben leichter wäre. Jetzt genießt die nächsten Minuten mit Vanessa und Arne. Sozial oder gerecht, das haben wir uns heute gefragt. Oder geht vielleicht auch beides mit dem Sozialrecht? Keine Ahnung. Wir werden es heute hoffentlich am Ende dieser Folge beantworten können. Ob das Sozialrecht nun als gerecht oder sozial wahrgenommen wird, hängt ganz oft von individuellen Erfahrungen des Einzelnen ab. Kritiker sehen vor allem oft so bürokratische Bedingungen und auch die ein oder andere Unrechtsbehandlung als Defizit. Denn man sollte schon wissen, was man wo, wie und in welcher Reihenfolge beantragt, um alle Leistungen zu bekommen. Jetzt sind Vanessa und ich da nicht gerade so die Experten und Brains, wir haben nur so ein paar persönliche Erfahrungen, aber wir haben uns mal wieder einen Gast eingeladen und der ist Anwalt und der sollte doch zumindest ein bisschen Ahnung haben. Mal gucken, vielleicht können wir uns am Ende der Folge diese Frage zumindest annähernd beantworten.
Speaker0
00:01:44
Damit herzlich willkommen Andreas. Andreas Engler aus Leipzig, Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht und wie ich finde viel, viel wichtiger seit gut 20 Jahren mit mir befreundet. Andreas hat im Studium eine sehr gute Freundin von mir kennengelernt, die jetzt seine Frau ist. Da putze ich das jetzt an. Hallo Andreas.
Speaker1
00:02:04
Hallo, ich grüße euch recht herzlich und erstaunlich, wie die Zeit vergeht oder wie alt wir schon sind, weil wir uns schon über so viele Jahre kennen. Und ich freue mich natürlich, dass ich heute mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Und gleichwohl muss man immer sagen, wenn die Juristen oder auch jene, die zu uns kommen, die Erwartungshaltung haben, wir können alle Fragen beantworten, ist das natürlich immer spannend, weil das nicht immer der Fall ist. Aber gleichwohl hoffen wir, wie Arne sagte, am Ende ein positives Fazit ziehen zu können. Ich freue mich. Schön.
Speaker0
00:02:31
Sag mal, Sozialrecht. Wieso Sozialrecht? Wie bist du dazu gekommen?
Speaker1
00:02:36
Das ist eine sehr spannende Frage, weil ich vorgestellt wurde mit Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Und wenn man sich jetzt die durchschnittliche Innenstadtstraße in Leipzig anguckt, hat jedes Haus natürlich einen Anwalt. Und jeder hat dort dran stehen, Arbeitsrecht oder gegebenenfalls Mietrecht, auch andere Rechtsgebiete. Da ist in der Tat Sozialrecht ein Exot. Und die Entscheidung, warum ich das gemacht habe, liegt einfach darin, dass ich zum einen ein gewisses Gerechtigkeitsempfinden habe und das Gefüge der Gesellschaft...
Speaker2
00:03:05
Ist als Anwalt ja gar nicht so schlecht, so ein gewisses Gerechtigkeitsgefühl zu haben.
Speaker1
00:03:09
Ein bisschen zumindest. Die Frage ist, wie weit das dehnbar und auslegungsfähig ist. Das ist auch mal eine entscheidende Frage. Dann aufbauend auf diesem Gerechtigkeitsgefühl habe ich im erweiterten Bekanntenkreis auch Personen, die betroffen sind von chronischen Erkrankungen und somit war über einen frühen Zeitraum schon Umstände gegeben, dass man einfach sieht, okay, hier gibt es Probleme, derer man sich annehmen muss. Einfach aus dem Grund heraus, weil Menschen mit bestimmten Einschränkungen, Erkrankungen nicht grundlegend in der Lage sind, sich gegen diesen Irrsinn der Behörden, und ich sage es bewusst so deutlich, zur Wehr zu setzen. Und das war einer der Beweggründe, dessen ich mich dafür entschieden habe. Also kurzum, Menschen in bestimmten Notsituationen zu helfen. Und das bedarf auch eines gewissen Ansatzes, weil die Vergütung im Sozialrecht im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten eher unterdurchschnittlich ist. Und deswegen braucht man die gewissen Eigenmotivationen, um das zu tun.
Speaker2
00:04:02
Ah, das beantwortet meine folgende Frage schon. Ich hätte jetzt nämlich gefragt, warum steht denn auf so wenig Schildern von Anwälten Sozialrecht? Ist das einer der Gründe?
Speaker1
00:04:10
Das ist einer der Gründe. Das bedeutet, man hat in der Regel relativ umfangreiche Verfahren. Die werden aber, man kennt das vielleicht aus den Medien, das wird immer so nach Streitwert abgerechnet. Also eine Markenrechtsverletzung, die kann schnell einen Streitwert von 50.000 bis 100.000 Euro haben. Und danach würde der Anwalt dann vergütet werden mit einer festgelegten Gebühr. Im Sozialrecht heißt das aber anders, das ist Betragsraumgebühren. Die sind immer gleich, also egal, wie umfangreich das Verfahren ist. Und das macht es dann in der Gesamterwägung teilweise unattraktiv. Und deswegen braucht man da ein gewisses Interesse im Hinblick darauf, auch Menschen helfen zu überletten.
Speaker2
00:04:44
Spannend. Also auf Deutsch, wenn es darum geht, eine Behörde, Staat oder sonst irgendwas zu verklagen, dann sind erstmal die Sätze für die Anwälte, die die Menschen vertreten, deutlich geringer, als wenn ich jetzt eine Bank verklagen wollen würde.
Speaker1
00:04:55
Genau.
Speaker2
00:04:57
Erste Erkenntnis für mich.
Speaker1
00:04:59
Nicht präziser zusammenfassen, so ist es leider.
Speaker0
00:05:01
Habe ich mir ehrlich nie Gedanken darüber gemacht. Okay, aber ab wann sollte ich denn zu dir kommen, wenn ich oder wann sollte ich mir Rechtsbeistand holen?
Speaker1
00:05:10
Da ist immer das Credo dessen, dass man sagt, so früh wie möglich. Und jetzt gibt es ja vielleicht das als Einschub, Sozialrecht ist ja breit gefächert. Also das heißt, es gibt glaube ich insgesamt zwölf oder mittlerweile 13 Sozialgesetzbücher. Und davon gibt es eben die Kern-Sozialgesetzbücher. Das ist immer Rentenversicherung ist ein Thema. Also ich habe einen Autounfall, kann meiner Arbeit nicht mehr nachgeben, um einfache Beispiele zu nennen. Dann habe ich eine Erwerbsminderungsrente. Anderes Rechtsgebiet beschäftigt sich mit einem Grad der Behinderung. Das kennt man sicher dadurch, dass man schwerbehindert ist und besondere Vorzüge in Anführungsstrichen, was manche denken. Gleichwohl ist es natürlich ein Nachteilsausgleich, das ist ein prägnanter Unterschied, die ich gelten machen kann. Oder aber man hat auch Arbeitslosenversicherung. Das kennt man, ich werde arbeitslos. Auch in aller Munde ist Bürgergeld. Und ein großes Betätigungsfeld ist aber auch Pflege. Das heißt, man ist angewiesen auf Unterstützungsleistungen. Das ist typischerweise immer in dem allgemeinen Leitbild bekannt. Als ich bin jetzt alt, gebrechlich und dann brauche ich einen Pflegegrad. Das trifft aber natürlich auch jüngere Menschen. Und es ist auch ein großes Betätigungsfeld, Krankenkassen zu verklagen zur Leistungserbringung, Hilfsmittel und oder auch für Krankenbehandlung. Und nun ist man nicht in jedem Gebiet Experte, sondern ich bin da also vorwiegend gegen Krankenkassen, Rentenversicherung und Schwerbehinderung tätig. Und da ist es, um auf deine Frage zurückzukommen, essentiell, Also schon bevor ich den Antrag stelle, sich einfach anwaltlichen Rat einzuholen, um von vornherein richtig an die Sache heranzugehen.
Speaker0
00:06:35
Ach krass, ja.
Speaker2
00:06:36
Das habe ich dann meine letzten 20 Jahre falsch gemacht.
Speaker1
00:06:39
Da bist du nicht der Einzige, das machen unbewusst wahrscheinlich 80 Prozent aller Betroffenen in diesem Rahmen falsch. Typischerweise ist es vielleicht als Beispiel, ich habe einen Fahrradunfall, habe eine Beinverletzung, bin im Krankenhaus, komme zur Reha und dann gibt es dort einen Sozialdienst. Und der sagt dann, jetzt stell mal gerade Behinderung, also so ein Antrag, weil du hast jetzt ganz viel mehr richtig laufen und dein Bein ist erheblich in der Bewegung eingeschränkt, mach das mal. Und dann kommen die Betroffenen erstmalig damit in Berührung und oder es gibt natürlich auch große Selbsthilfeorganisationen. Für eine bin ich natürlich auch tätig und da ist das so, da sind die Betroffenen dann dort schon organisiert und sind von vornherein besser aufgestellt für den Umgang. Also nicht mit der Erkrankung selbst, sondern vor allen Dingen aber mit der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Speaker0
00:07:23
Ich bin jetzt auch gerade ziemlich irritiert, weil ich erinnere mich damals, als ich erkrankt war, da wurde man halt so eher da so durchgeschoben oder wie sagt man, reingehoben. Also Sozialdienst, ja, aber dann füllst du das aus. Mir war gar nicht so klar, dass ich überhaupt einen Grad der Behinderung bekomme.
Speaker1
00:07:41
Ich hätte jetzt auch nicht gewusst,
Speaker0
00:07:43
An welcher Stelle ich da jetzt mit einem Anwalt vorher sprechen soll.
Speaker1
00:07:47
Ja, das ist so ein wichtiger Punkt, weil man hat ja per se erstmal gerade bei Akutereignissen andere Probleme. Also einfach, man hat mit sich selbst zu tun, mit der Krankheitsbewältigung oder auch mit den Folgen. Und irgendwann tritt dann eine gewisse Gewöhnung ein, das beschreibe ich zumindest immer so, weil da ist auch immer das Beispiel, wenn chronisch erkrankte Patienten zum Arzt gehen und der sagt, wie geht es Ihnen, sagen die immer gut. Das ist aber an sich eine Gewöhnung, weil wenn man sich vorstellt, ich hätte meine Erkrankung, Einen Tag als Gesunder, dann würde der Gesunde ins Krankenhaus fahren und sagen, okay, ich bin todkrank. Und dieses Stadium ist aber irgendwann erreicht und dann fangen Betroffene typischerweise an zu googeln. Was kann ich machen? Mir geht es so schlecht. Ich kann auf Arbeit nicht sitzen, mir tut der Rücken weh oder andere Sachen. Ich bin durch eine Krebserkrankung als Beispiel dann auch anerkannt mittlerweile, dass man dann durch Chemotherapien natürlich nicht mehr so leistungsfähig ist wie vorher. Was kann ich da tun? Und dann fängt man an zu suchen, Selbsthilfegruppen oder wie ich eben sagte Google und dann kommt man so ein bisschen in diese Berührung der Rechte und dann auch des Problems, wie ich sie am sinnvollsten für mich gelten machen kann.
Speaker2
00:08:51
Ja, da habe ich ja bis jetzt echt immer Glück gehabt. Also ich habe einfach immer beantragt, dann kam meistens eine Ablehnung, dann habe ich einen Widerspruch eingelegt und meistens ist es bis jetzt durchgegangen. Also wenn die Hörer jetzt nicht alle einen Hörsturz kriegen würden, wenn ich das tun würde, würde ich jetzt erst mal dreimal auf Holz klopfen. Das mache ich dann nach der Podcast-Aufzeichnung.
Speaker1
00:09:08
Ja, aber ich glaube, die Quote ist eher so, dass es, glaube ich, bestimmt bei 60 Prozent Ablehnung sind. Und viele dann eben auch nicht sagen, okay, ich mache jetzt einen Widerspruch. Und selbst wenn ich den Widerspruch mache, ist es natürlich auch nicht gleich ein Selbstläufer, dass der wie in deinen Fällen auch immer zum Erfolg führt. Dann wird typischerweise auch ein Klageverfahren erforderlich sein. Und im Rahmen der Schwerbehinderung ist vielleicht ein Beispiel, ist ja der in Anführungsstrichen Makel der chronisch Kranken jener, dass man es bei der Masse nicht sieht. Es gibt eben den, ich sage mal, körperlich behinderten Menschen, das ist klar, dann kann man sagen, okay, sehe ich, klassisches Beispiel hier immer im Kopf der Behörden, muss ich immer so sagen, ist der Blinde oder der Rollstuhlfahrer, weil dann denken immer alle, oh, das ist ganz schlimm, kann ich mir selber nicht vorstellen. Aber es gibt Erkrankungen, können psychische Erkrankungen sein, Krebserkrankungen, andere innere Leiden, die sind enthalten. Auf eine rein körperliche Auswirkung natürlich ähnlich einschränken in der Teilhabe am täglichen Leben, aber dann denkt der Mitarbeiter immer, puh, das habe ich auch oder ich sehe auch so aus oder das sieht man ihm nicht an und schon da gehen die Probleme los. Ja, krass.
Speaker0
00:10:12
Gut, ja, welchen Rat würde man solchen Leuten geben? Da natürlich erst recht von Anfang an natürlich sich Beistand holen, oder?
Speaker1
00:10:21
Das auf jeden Fall. Und eine ganz wichtige Regel ist, also das ist wirklich ein entscheidender Marker, niemals, das sage ich in jedem meiner Vorträge, niemals persönlich in dieser Behörde vorsprechen. Außer ich bin blind oder ein Rollstuhlfahrer. Das liegt einfach daran, dass man dorthin kommt und sagt, ich habe bestimmte Einschränkungen und dann hat man ein Bild vor Augen, also der Sachbearbeiter sagt, puh, nee, das kann nicht sein. Nein, vielleicht kann ich mal ein Beispiel erzählen, ist vielleicht ganz sinnvoll an der Stelle. Ich habe einen Mandanten, der sieht also aus wie ich, war aber schwer krank und dann wollte er, also der hatte einen hohen Grad der Behinderung, das geht ja von 0 bis 100, ab 50 bin ich schwer behindert, vielleicht als kleiner Exkurs. Und er hatte einen GDB von 80 und hatte auch ein Merkzeichen B für Begleitung und hilflos, also das heißt, er hatte ein schweres inneres Leiden und war dann zum Beispiel, wenn er mit dem Zug fährt, darauf angewiesen, dass er schnell eine Toilette braucht und deswegen brauchte er eine Begleitperson. Und er hatte irgendein Anliegen völlig sinnfreier Art im Nachgang und suchte die Behörde auf und dann hat die Sachbearbeiter gesagt, boah, der sieht ja topfit aus. Und dann ist dieser bisher unbefristete Ausweis des Gerades der Behinderung, hier GDB 80, überprüft worden. Auch wenn kein Ablaufdatum in dem Bescheid drinsteht. Wichtig, kann die Behörde jederzeit bei objektiven Zweifeln überprüfen. War hier der Fall, weil die Sachbarin gesagt hat, er ist kein gesund. Und dann haben die das überprüfen, haben sie im GdW von 30 gegeben. Also 80 auf 30 und dann haben wir drei Jahre prozessiert. Und dann hat er wieder, glaube ich, im Ergebnis, ihm ging es dann tatsächlich etwas besser. Aber es waren dann noch 60 und er konnte aber die Merkzeichen behalten. Das war wichtig. Und deswegen eine Grundregel, wenn ich nicht eine äußerlich offensichtliche Erkrankung und damit dann nach dem Gesetz auch eine Behinderung habe, würde ich immer empfehlen, die Behörde nicht persönlich aufzusuchen. Einfach um von vornherein so ein Vorurteil zu vermeiden.
Speaker0
00:12:07
Wir hatten auch im Umfeld einen ähnlichen Fall, da ging es, also diese Erstbegutachtung für ein Klickgrad und durch Corona musste das digital stattfinden. Dieser Mensch hatte auch so eine, ja jetzt keine körperliche Behinderung, sondern eine Krankheit einfach und der ist damit einfach nicht zurande gekommen. Also ihm wurde dieser Pflegegrad nicht gegeben. Später bei der Klage hat dann der Richter aber gesagt, naja, aber ich sehe ja die Person, ich sehe ja, wie schlecht es dem geht. Ich wollte gerade sagen.
Speaker2
00:12:40
Also am Ende gab es die Situation, die haben im Gerichtssaal gesessen, also das COPD hatte die Person, hat sich da hingeschleppt, der Gutachter war online zugeschaltet, hat gesagt, so nö, meine Begutachtung bleibt so und der Richter hat gesagt, naja, aber ich sehe den doch, der sitzt hier japsend vor mir. Am Ende hat er den Pflegegrad gekriegt, aber Wahnsinn, oder? Also absolut verrückt.
Speaker1
00:12:59
Genau, das ist so ein typischer Fall auch dafür, dass man eben auch nicht aufgeben darf. Also es ist nur, weil ein Gutachter sagt, dieser Pflegegrad besteht nicht oder der ist so und so hoch oder der Betroffene erhält keine Erwerbsminderungsrente, weil die Auswirkungen seiner Erkrankung nicht so gravierend sind, bedeutet das ja im gesamten Ergebnis nicht, dass dieser Gutachter recht hat. Also auch das sind eben klarere Fälle oder es gibt eben Fälle, die dann auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auch da kann man immer Beispielsfälle anbringen, wo man nur mit dem Kopf schütteln kann. Und das ist aber tatsächlich Realität. Das muss man einfach so sagen. Und es ist auch unabhängig von Begutachtungen, die tatsächlich in Face-to-Face, also vor Ort stattfinden, gibt es ja auch immer Begutachtungen nach Aktenlage. Das macht das Arbeitsamt gern, um festzustellen, ob so ein Restleistungsvermögen besteht. Und das ist ja so analog auch bei der Feststellung des Grades der Behinderung. Das machen Versorgungsärzte. Ich bin mir nicht sicher, wenigstens falsch ist, aber ich glaube, die kriegen pro Akte 15 Euro. Dann kann man sich also vorstellen, wenn eine Akte 80 bis 120 Seiten lang sind, mit welcher Intensität man das so prüfen kann. Das ist dann leider Gottes in bestimmten Bereichen ein Massengeschäft. Das sieht man dann im Ergebnis auch. Ja, bitter. Ja.
Speaker0
00:14:06
Aber im Prinzip, da sind wir ja jetzt auch schon so mittendrin. Hast du noch andere Fälle, wo du so sagst, das ist einfach so traurig oder auch skurril gewesen? Das sind einfach Fälle, die sind mir in Erinnerung geblieben. Und Achtung, Achtung, macht es nicht genauso.
Speaker1
00:14:21
Ja, zumindest ist vielleicht ein gutes Beispiel. Ich habe es extra nochmal rausgesucht. Das ist schon ein bisschen älter, das ist zehn Jahre her. Aber es ist tatsächlich ein Highlight. Einfach, weil ich den Mandanten, der ist nun ein bisschen, ich sage mal, in dem Sinne traurig, Ich war ja verstorben, ist mittlerweile, weil er schwer krank war. Aber sein Werdegang mit meiner Vertretung zusammen ist tatsächlich eine Sache, derer man auch sich nur an den Kopf fassen kann. Er war also, um das vielleicht kurz zusammenzufassen, schwer krank. Dann ging es darum, dass er nicht leistungsfähig ist. Und wenn ich das nicht bin, dann kann ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Und die, jetzt gab es mal eine Gesetzesänderung, aber einfach jetzt zusammengefasst, wird geprüft für eine volle Rente, Restleistungsvermögen weniger als drei Stunden und für eine Teilrente drei bis unter sechs Stunden. Das ist wichtig. Und ein entscheidendes Kriterium ist, es wird nicht auf dem zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt, sondern in der neueren Gesetzeslage jedwede theoretische Tätigkeit. Und ja, das ist wichtig. Also das bedeutet, man stellt jetzt nicht ab, ich bin Friseur, das ist immer so ein Schulbeispiel. Okay, das kann ich nicht mehr machen. Das spielt keine Rolle, sondern es wird zu einem Restleistungsvermögen beschrieben. Und da muss es eine theoretische Tätigkeit geben. Die muss aber nicht tatsächlich bestehen. Das ist ein erheblicher Nachteil. Früher war das etwas anders, vielleicht auch noch als weiterer Exkurs, da wurde auf den Beruf abgestellt. Das gibt es jetzt so nicht mehr. Da ist, zumindest bei uns in Sachsen, ein gängiges Berufsbeispiel Fördner an der Nebenpforte. Nun kann man sich überlegen, gibt es das überhaupt noch und wenn ja, wo? Das ist also völlig sinnfrei, weil da gibt es einfach keine Stelle. Also das geht entweder automatisch, nicht nur Nummernschilderkennung, was auch immer, das ist ja eher selten. Und dann war hier, vielleicht zu diesem konkreten Fall zurückkommend, Hat mein Mandant die Erwerbsminderungsrente beantragt, dann gab es ein Gutachten, außergerichtlich, so ähnlich wie Vanessa das gerade beschrieb, wegen dem Pflegegrad. Und dann hat der Gutachter gesagt, nee, nee, der ist natürlich nicht krank, sondern der kann voll leistungsfähig arbeiten gehen. Dann haben wir geklagt und nach zwei oder zweieinhalb Jahren kam dann im Gerichtsverfahren nach weiterer Begutachtung heraus, okay, nee, das stimmt nicht, sondern der ist also voll erwerbsgemindert. So, das war jetzt erstmal okay. Dann wird diese Rente in der Regel für drei Jahre bewilligt. Dann habe ich natürlich den Mandanten angeboten, wenn der Zeitraum dessen zu Ende ist, also das heißt, die Rente läuft aus, wir machen zusammen den Verlängerungsantrag. Dann haben wir das gemacht und ein wichtiger Punkt ist, dass der Mandant nicht reisefähig ist und er wohnt in Leipzig. Jetzt kommen die Highlights nacheinander. Ich nehme gleich vorweg, es gab vier Gutachten. Da hat die Rentenversicherung im Rahmen der Verlängerung die erste Begutachtung angeordnet. Das war in Delitzsch. Das sind ungefähr 50 Kilometer. Es ist nicht möglich, dort hinzukommen. Dann haben wir den also abgelehnt, weil wir sagten, mein Mandant kann nicht hinfahren. Dann sagt die Rentenversicherung, okay, dann nehmen wir doch den Gutachter aus dem Klageverfahren, den allerersten, der die Rente abgelehnt hatte. Völlig schizophren, weil der wird auch jetzt die Meinung ja nicht ändern. Dann haben wir den abgelehnt wegen Befangenheit. Dann hat die Rentenversicherung den nächsten Gutachter, also den dritten benannt, auch wieder in einem Ort, wo der Mandant nicht hinfahren konnte. Der wurde erneut abgelehnt wegen fehlender Reisefähigkeit. Jetzt kam der vierte Gutachter. Ihr könnt euch vorstellen, dass der nicht in Leipzig war, sondern auch in einem Ort. Den musste ich suchen auf der Karte, wo der ist. Dann konnten wir auch dort nicht hinfahren. Und die Krönung ist, nach all diesen vier Gutachten hat dann die Rentenversicherung nach Aktenlage entschieden und die Rente einfach bewilligt. Also von daher muss man sich jetzt vorstellen, vier Gutachter, einer davon, der es vorher schon war und dann wurde einfach so entschieden. Also absolutes Highlight.
Speaker2
00:17:41
Die hatten wahrscheinlich irgendwann keinen Bock mehr. Die haben wahrscheinlich deinen Briefkopf gesehen und haben gedacht, okay, jetzt befliegen wir.
Speaker1
00:17:48
Genau, dann haben sie die Folgerente auch wieder befristet. Und wenn das per se neunmal passiert, also ich sage mal nach neun Jahren insgesamt, ist immer ein Beispiel, wenn es einjährig ist, neunmal, kann aber auch dreimal sein bei drei Jahren, dann ist man entfristet und das ist dann automatisch passiert. Also alle weiteren Folgeanträge sind nie wieder bei der Rentenversicherung über einen Gutachter gelaufen, bei dem Mandanten, weil sie einfach wussten, okay, hier können wir das nicht machen, da müssen wir das dann richtig dem Krankheitszustand angemessen bewerten. Und das war einfach nur Schikane mit den Gutachtern, muss man so deutlich sagen. Krass.
Speaker0
00:18:19
Ja, aber auch das mit diesen Befristungen, das weiß doch keiner.
Speaker2
00:18:23
Ja, also wirklich ohne Beistand, no way. Also der hätte sich wahrscheinlich irgendwo hingeschleppt zur Arbeit oder Arbeitslosengeld kassiert, bis er gar nicht mehr hätte gekonnt.
Speaker1
00:18:34
Genau, weil das läuft dann eben, ich sage mal, irgendwann das Arbeitslosengeld aus. Also das eins, dann gibt es nachher Bürgergeld und da ist immer die Frage, ja, wie hoch ist das? Da muss man sich immer melden, muss aber an sich auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also ich muss gesund sein. Wenn ich das nicht habe, dann bin ich halt im SGB XII, das ist dann Sozialhilfe und oder ich habe die Erwerbsminderungsrente. Aber hier war klar, dass der Mandant nicht leistungsfähig ist von vornherein. Und das ist eben dann auch, obwohl das hier ein klarer Fall war, trotzdem manchmal mühsam, das bis durch das Sozialgericht oder bis dorthin zumindest zu treiben. Und da muss man immer stark sein, auch die Mandanten bei den bestehenden Beeinträchtigungen auch dafür noch Kraft aufzubringen.
Speaker2
00:19:11
Ich finde es so krass, also du hast ja jetzt schon zwei, dreimal so Zeiträume erwähnt, über die du da klagst. Also zwei, zweieinhalb Jahre, was ist denn mit dieser Zeit dazwischen? Also A, wie können die Menschen sich das leisten und B, was macht das psychisch mit den Menschen, zweieinhalb Jahre nicht zu wissen, ob ihr Anliegen da jetzt durchkommt?
Speaker1
00:19:30
Also das ist eine durchschnittliche in Deutschland übliche Verfahrensdauer ab Erstantrag bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im normalen Verfahren. Unabhängig jetzt von einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wenn ich in einer akuten lebensbedrohlichen Situation bestimmtes Medikament brauche. Das geht dann schneller. Aber hier in diesem Fall ist das tatsächlich realistisch. Und wenn ich jetzt ein GDB einfordere, in der Zwischenzeit wird der dann rückwirkend bewilligt. Das wäre das eine. Bei einer Rentenzahlung, die wird dann nachträglich gewährt. In der Zwischenzeit hätte ich dann Anspruch auf Bürgergeld als Beispiel und oder. Es gibt aber auch jene. Die vorher nicht oder nicht länger chronisch krank waren, sondern die hatten einen Autounfall und dann kriegen die, weil sie vorher verdient haben, Arbeitslosengeld und wenn das aber ausläuft nach einem Jahr, dann haben jene keinen Anspruch auf Bürgergeld, einfach weil sie in einem Haus wohnen, sie haben eine Wohnung, sie hatten ein bisschen Geld zurückgelegt, dann sind die ja nicht leistungsfähig und oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin verdienen Geld und dann reicht das nicht für einen Bürgergeldanspruch, dann kriegen die gar kein Geld. Also das würde bedeuten, dann müsste der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen und musste dann auch noch, wenn die Betroffenen ausgesteuert werden, also die kriegen ja mal einen bestimmten Zeitraum Krankengeld, das läuft dann aber auch irgendwann aus, also das ist nach 78 Wochen und dann zähle ich als Rentenantragsteller, dann bin ich in der Regel noch krankenversichert, manchmal aber auch nicht, müsste ich auch das selber noch bezahlen, das kann schon empfindlich werden, das muss man so sagen.
Speaker2
00:20:54
Krass. Aber wie viele Leute gibt es denn, die dann einfach aufgeben und sagen, shit happens?
Speaker1
00:21:00
Das ist nun auch nur ein Erfahrungswert dessen, die man hat durch langjährige Tätigkeit in Selbsthilfegruppen. Das liegt bestimmt bei 50 Prozent mindestens, wenn nicht mehr, denke ich. Die einfach dann müde sind durch so wiederholende Nachfragen, durch wiederholende Überprüfungsverfahren oder durch eben die Länge der Verfahrensdauer. Aber auch ein Beispiel, früher hat die Rentenversicherung die Befunde bei den Barärzten selbst eingefordert. Also das heißt, die Behörde braucht ja Befunde und dann schreibt die Rentenversicherung die Ärzte an. Das wird mittlerweile über die Betroffenen ausgerollt. Also das heißt, dann kriegen die die Briefe nach Hause und dann muss sich der oder die Kranke mit dem Arzt in Verbindung setzen und muss sagen, hier bitte Befundbrief für die Rentenversicherung ausfüllen. Also das wird aktuell eine Entwicklung vollzogen, dass es immer schwerer wird, Rechte wahrzunehmen.
Speaker0
00:21:44
Oh Gott, ja, vor allem wenn man dann eben in so einer Situation ist. Also ich hatte nur eine ähnliche Geschichte mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung damals. Die wollte ich in Anspruch nehmen, damit sie mir diesen Ausgleich zahlt zwischen meinem Netto und dem Krankengeld. Und da musste ich irgendwie Bögen ausfüllen und du bist ja eigentlich überhaupt nicht in der Lage, klar zu denken, wenn du so dieses Chemo-Matschhirn hast. Ich konnte mich dann durcharbeiten und habe das bekommen. Aber genau in dem Moment saß ich auch da und habe gedacht, meine Güte, wie viele Menschen werden einfach die Waffen strecken und sagen, ich mache es nicht, weil ich kann es nicht. Man hat ein bisschen das Gefühl, da steckt ein System dahinter. Bei Rehas, die zum Beispiel grundsätzlich erstmal abgelehnt werden. Und dann musst du in Widerspruch gehen und dann kriegst du sie. Und dann denkst du, ja, Arbeitsbeschaffung.
Speaker1
00:22:33
Richtig, das ist jetzt immer eine Reha als Anschlussheilbehandlung. An dem Beispiel vorhin mit dem Beinbruch, das geht in der Regel. Aber wenn ich jetzt eine chronische Erkrankung habe und brauche wiederkehrend einfach mal eine Reha, weil es mir gut tut, ist das genau so ein Thema, wie du das sagst. Und mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen, das ist ein gesondertes Thema, weil das ist Versicherungsrecht. Das ist nicht mehr in dem öffentlichen Recht Sozialrecht, sondern das ist dann de facto Zivilrecht. Also ist ein anderes Rechtsthema. Ja, das ist das, ja. Aber das führt dann, nur wichtig noch, zu anderen Bewertungskriterien. Also das heißt, dann muss ich nämlich bei einer Berufsunfähigkeit als Beispiel, da ist der konkrete Beruf abgesichert, auch hier wieder Friseuse als Beispiel oder von mir aus auch Chefarzt, spielt keine Rolle, ist immer das Gleiche. Und da muss ich dann gegenüber der Versicherung, das ist das, was du ausfüllen musstest, darlegen, dass ich in der durchschnittlichen Arbeitswoche konkret bestimmte Tätigkeiten mache und dann muss ich darlegen und beweisen, dass ich die nicht mehr kann. Also das würde jetzt zum Beispiel bedeuten, ich kann den Arm nicht mehr heben, um eine Schere zu halten oder ich kann nicht mehr die Haare kämmen, weil ich nicht richtig greifen kann. Und das müsste man darlegen. Und das ist kompliziert, das ist teuer, der Prozess, weil dann sind die Prämien in der Regel hoch aus den Auszahlungsbeträgen. Da brauche ich eine Rechtsschutzversicherung. An dem Punkt natürlich auch wichtig für die Betroffenen, Rechtsschutzversicherung abschließen.
Speaker0
00:23:41
Das habe ich vorhin schon gedacht. Ja, dazu meine Güte. Das muss man sich auch erstmal leisten können, so lange Prozesse auch zu finanzieren.
Speaker1
00:23:48
Ja, das ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung empfindlicher, weil da die Streitwerte, das hatte ich eingangs erklärt, höher sind. Und im Sozialen ist das an sich verträglich, aber es gibt auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das bedeutet, wenn ich es mir nicht leisten kann, wird das vorübergehend, muss man aber allerdings auch sagen, vom Staat bezahlt. Und dann kommt aber auch aller Nase lang eine Überprüfung, ob sich die Vermögensverhältnisse geändert haben und da muss ich es dann halt später bezahlen. Also auch das hilft nicht. Von daher muss man das sehen. Aber vielleicht so eine Größenordnung für ein Widerspruchsverfahren, das sind glaube ich rund, bin gar nicht sicher, 450 Euro. Also das ist jetzt per se für den einen oder anderen natürlich viel, aber auch stemmbar. Also das ist jetzt das, was man auch machen kann. Für ein Klageverfahren kämen da weitere Gebühren dazu, aber in Summe kann man das dann auch aufbringen.
Speaker2
00:24:32
Naja, aber das ist ja nur das, was ich an meinen Rechtsanwalt zahlen soll. Ich muss ja auch noch die ausbleibenden Zahlungen für diese Zeit irgendwie aufbringen, wie du eben schon sagtest. Also ich muss ja erstmal meine Miete weiterzahlen, mein Lebensnotar weiterzahlen. Und dann bringt es mir auch nicht, wenn ich in zwei Jahren das Ganze alles wieder rückwirkend kriege, wenn dann mittlerweile meine Wohnung weg ist und mein Auto weg ist und mein Vermögen aufgebraucht ist.
Speaker1
00:24:54
Genau, das ist natürlich das nächste Problem, muss man so deutlich sagen.
Speaker2
00:24:58
Heieiei, keine guten Aussichten, Vanessa.
Speaker0
00:25:00
Alles gerade ein bisschen frustrierend. Hast du da auch Sachen, die dir daran Spaß machen?
Speaker1
00:25:06
Ach na ja schon, weil wir gewinnen ja immer. Also es ist ja so, dass die Erfolgsquote durch die anwaltliche Vertretung ist ja hoch. Einfach aus dem Grund, weil das dann auch mit einer jahrelangen Erfahrung zielführend dem Ergebnis schnellstmöglich näher gebracht wird. Das muss man auch wissen. Und deswegen vielleicht zum Anfang zurück, ist auch eine Beratung am Anfang sinnvoll, weil es auch viele Anträge gibt, die einfach auch nicht erfolgsversprechend sind. Also man kann von vornherein abschätzen, ist die Erkrankung so schlimm, dass ich gerade eine Behinderung von 50 oder höher erreichen kann oder ist sie es nicht? Und genauso ist es auch, bin ich leistungsfähig in dem vorhin erklärten Umfang als Beispiel unter drei Stunden oder bin ich es nicht? Das ist nun weniger eine juristische Frage, das ist eine medizinische Frage. Aber wenn ich meinen Hausarzt frage oder meinen Facharzt und der sagt, du, nee, das kann ich nicht bestätigen, dann brauche ich den Antrag nicht stellen einfach, weil das dann nicht zum Erfolg führen wird. Das muss man auch sagen.
Speaker2
00:25:59
Aber grundsätzlich hast du schon, sagst du, die Quote, die Chancen dann zu klagen, wenn es berechtigt ist, also ich meine, wir wollen ja nichts durchdrücken, was halt Quatsch ist, aber die stehen gut, ja?
Speaker1
00:26:11
Die sind gut. Deswegen würde ich immer dazu raten.
Speaker2
00:26:14
Das ist doch definitiv auf jeden Fall was Positives, was ich aus der Folge mitnehme.
Speaker0
00:26:18
Ich habe jetzt eigentlich kaum noch Fragen. Ich bin ein bisschen geplättet.
Speaker1
00:26:22
Ja, das ist immer so. Es hört sich immer so niederschmetternd an. Aber entscheidend ist einfach, dass man, das sagte ich vorhin auch schon mal, es handelt sich um Nachteilsausgleiche. Okay, also viele sagen immer, boah, jetzt bin ich da, brauche ich so eine gerade Behinderung. Die wollen auf dem behinderten Bankplatz parken oder die sind zu faul zum Arbeiten. Wenn sie eine Erwerbsminderungsrente brauchen, brauchen das als Plötzchen erstmal grundlegend. Weil, wenn ich chronisch krank bin und habe Einschränkungen an der Teilhabe am täglichen Leben, dann ist es denknotwendig, dass ich dementsprechend einen Nachteilsausgleich erhalte. Und deswegen muss ich den auch einfordern. Natürlich gibt es auch dort immer, ich will nicht sagen, die schwarzen Schafe, aber natürlich ist es immer so, dass man sagt, okay, viele stellen den Antrag einfach nur, weil man tatsächlich ja auch unabhängig vom Steuervorteil auch einen Kündigungsschutz zum Beispiel am GdW von 50 hat, weil das Integrationsamt vor einer Kündigung angehört werden muss, das bringt auch Vorteile in Anführungsstrichen. Ich sage immer so Nachteilsausgleiche, weil das ist es tatsächlich. Und im Gesamtdurchschnitt darf man sich einfach nicht entmutigen lassen. Man muss immer dranbleiben, auch wenn es schwerfällt. Aber das ist eben ein Recht, was man hat und das muss man wahrnehmen. So einfach ist das.
Speaker2
00:27:27
Da können wir schon mal spoilern. Unsere letzte Folge geht nämlich genau darum, wie es ist, ob das der Schwerbehindertenausweis nun ein Vorteil oder ein Nachteil im Job ist. Also ob er eher ein Jobbooster oder eher ein Jobkiller ist. Also wer sich über das Thema nochmal mehr informieren will, der kann unten in die Shownotes gucken und sollte sich auf jeden Fall die... Letzte Folge vom Unbehindert-Podcast nochmal anhören, weil da haben wir das Thema und haben auch einen total spannenden Gast, der sich da täglich mit beschäftigt.
Speaker1
00:27:57
Sehr gut.
Speaker0
00:27:58
Und gab es denn schon mal den Fall, wo du ja nicht helfen konntest?
Speaker1
00:28:03
Ja, das gibt es natürlich auch. Einfach, da ist der Klassiker, es tritt eine bessere Krankheitsverlauf ein. Also per se sind ja Anträge, ich sag mal, dann ideal, wenn es einem besonders schlecht geht. Das ist einfach logisch. Und dann gibt es einfach eine Entwicklung. Wenn es dann besser wird, ist aber nicht schlimm, wenn man den Prozess verliert. Einfach deswegen, weil es ja für den Mandanten oder für die Mandantin einfach natürlich damit einhergeht, dass es deutlich besser ist als am Anfang. Das muss man auch sagen. Also natürlich verliert man auch. Es gibt auch so Grenzfälle. Dann gibt es halt Begutachtungen. Dann kann man noch ein eigenes Gutachten machen. Und man muss auch immer mal damit rechnen, dass es gerade bei solchen schwerer einzuordnenden Krankheitsverläufen damit ausgeht, dass das Ziel nicht erreicht wird. Aber das ist halt eine Obliegenheit, das vorher zu sagen, dass es keine ganz klare Abgrenzung ist in einem bestimmten Krankheitsbild.
Speaker2
00:28:49
Ja, war spannend. Also ich muss noch eine Geschichte von mir persönlich zum Besten geben. Da bin ich mal gespannt, wie du das so einschätzt, wie das damals gelaufen ist. Ich bin aus dem Krankenhaus entlassen worden. Genau die Geschichte, wie du erzählt hast damals. Unfall, Querschnitt, Lähmung. Man hat ja von Tuten und Blasen keine Ahnung, weil man hat sich da vorher nicht beschäftigt. Ich hatte das große Glück, einen ganz tollen Sozialdienst zu haben, der mir wirklich ganz viel gezeigt hat. Aber ich hatte das Pech, ein nicht ganz so gutes Sanitätshaus zu haben. Die haben natürlich erstmal versucht, irgendwie alles zu verordnen und alles zu genehmigen zu lassen, was irgendwie Geld bringt. Und am Ende hatte ich bei mir zu Hause für, ich glaube, 37.000 Euro einen E-Rollstuhl zu stehen. Ich habe den einmal ausprobiert, habe mal versucht, die Bordsteinkante runterzukommen, unter meinen Estisch drunter zu fahren und mich generell ein wenig aktiv damit zu bewegen und habe festgestellt, naja, also ganz ehrlich Leute, ich kann meine Arme noch einigermaßen bewegen, ich habe noch einigermaßen Oberkörperstabilität. Wenn ich mich jetzt da reinsetze, es gibt sicherlich Menschen, für die ist das genau das Richtige, aber für mich, ich will ja aktiv sein und habe gesagt, dieses Ding ist aus meiner Sicht eine Fehlversorgung und da hat die Krankenkasse gesagt, ja ist mir egal, ist bewilligt, sie haben unterschrieben, sie haben das Ding angenommen, das müssen sie jetzt die nächsten Jahre so behalten und ein anderes Hilfsmittel oder ein Ersatz dafür gibt es nicht. Das hat bestimmt ein Jahr gedauert. Bis ich da irgendwie mit denen hin und her gehasselt habe und jetzt habe ich eine Vereinbarung unterschrieben und habe ein Hilfsmittel, ein Handbike, also ein Fahrrad, was ich vorne ranschneiden kann, wo ich sportlich aktiv mit sein kann, wo ich meine Gesundheit miterhalte, wo ich mein Herz-Kreislauf-System mittrainiere. Und oh Wunder, es hat nur ein Viertel von diesem E-Rollstuhl gekostet.
Speaker1
00:30:27
Spannend. Also was ich dazu sagen kann, ist wichtig, du hast nicht aufgegeben. Das ist erstmal gut. Gut, dann ist es leider auch so, dass man mit logischem, dem Menschenverstand folgenden Überlegungen nicht weiterkommt. Manchmal haben die Behörden eben dieses Vorurteil immer in Schubladen zu denken. Und es spielt leider keine Erwägung, dass dein Handbike deutlich billiger war und die Teilhabeeinschränkung viel besser aufwiegen kann als dieser Elektrorollstuhl. Und es gibt für Verordnungen auch von Hilfsmitteln bestimmte Leistungskataloge. Das ist quasi durchdefiniert, ab wann wer was wie erhalten kann. Und wenn dann eben du diesen teuren Rollstuhl bekommst, freuen sich auch andere Leistungsträger, die daran beteiligt sind, einfach weil sie dann auch über die Vergütung partizipieren können. Und dann spielt es eine untergeordnete Rolle, ob dir das nun entscheidend hilft oder nicht. Gerade in diesem Fall, dass du per se sicher nach Befund die Eignung in Anführungsstrichen eines solchen Rollstuhls hattest, aber die Erwägung, der logische Zirkelschluss zu sagen, naja, wir gucken erstmal, gibt es vielleicht was Besseres, greift dann schon nicht mehr. Und deswegen auch hier nicht unterkriegen lassen. Ja, Wahnsinn.
Speaker2
00:31:33
Also ich habe großes Glück gehabt und ich muss sagen, ich meine, wir sind jetzt gerade Anfang des Sommers mit dem Ding bis nach Usedom gefahren und konnten so 15.000 Euro für krebskranke Kinder sammeln. Das hätte ich mit dem E-Roll schon auch nicht gemacht.
Speaker0
00:31:45
Wäre aber auch mal eine Challenge.
Speaker2
00:31:47
Mit dem E-Rollstuhl, ja mal gucken, wie oft man da aufladen muss. Ich glaube, wenn ich mich richtig erinnere, wenn du da keinen Führerschein und Nummernschild hast, dann dürfen die Dinger ja nur 6 kmh fahren, weil sie sonst gilt es als Teilnahme am Straßenverkehr oder irgendwie sowas.
Speaker1
00:32:00
Genau. Machst dich noch strafbar sozusagen, wenn du dann ohne Haftpflichtversicherung deswegen das Kennzeichen fährst. Ist dann sicher auch ein Thema. Aber die Reise hatte ich natürlich verfolgt. Fand ich auch als Einschub eine super Aktion von euch und war wirklich toll.
Speaker0
00:32:12
Danke. Ja, hat auch sehr viel Spaß gemacht.
Speaker2
00:32:14
Ja, auch dazu gibt es eine Podcast-Folge. Auch die können wir unten nochmal verlinken, wer es nicht mitbekommen hat. Also ein bisschen Cross-Promotion müssen wir hier schon machen. Also wer da auch nochmal gucken will. Ja, Andreas, ist mega. Also ich finde es ja, also heute so viel gelernt und so viele skurrile Geschichten habe ich, wenn ich jetzt zurückdenke, glaube ich noch in keiner Podcast-Folge gehabt. Und wir könnten das Ganze jetzt wahrscheinlich noch unendlich fortsetzen, wenn man auf deine lange Anwaltskarriere zurückguckt. Aber unser Podcast ist ja immer so ein bisschen zeitlich begrenzt, deswegen würde ich langsam zum Ende kommen. Und wir versuchen zum Ende den Menschen immer nochmal, du hast ja zwischendurch immer so den einen oder anderen Tipp gegeben, aber vielleicht schaffen wir es, die nochmal so ein bisschen zusammenzufassen. Was würdest du jemandem raten, der sich jetzt irgendwo in irgendeiner dieser Geschichten, über die wir gerade gesprochen haben, wiedergefunden hat?
Speaker1
00:33:00
Das eine, was erstmal vielleicht als Anfang wichtig ist, nicht blind losrennen. Also das bedeutet nicht einfach jetzt irgendeinen Antrag stellen, sondern erstmal gucken, was möchte ich. Also GDB als Beispiel oder eine Erwerbsminderungsrente, dann bringt das per se auch diese Krankheitsgeschichte oder Historie einfach mit sich, dass man entweder immer entgleicht, weil man einen schlechten Verlauf hat oder es wird mal besser und so weiter. Und dementsprechend muss man sich dann informieren als zweiter wichtiger Punkt. Da sind immer auch Selbsthilfegruppen besonders geeignet. Das dient weniger diesem kollektiven Mitleid. Das ist ja überhaupt nicht der Fall, sondern da geht es insbesondere darum, wie kann ich denn mit meiner Erkrankung am besten am Leben teilhaben. Und dann sind Selbsthilfegruppen auch per se immer auch rechtlich gut aufgestellt. Und dann komme ich zu dem dritten Punkt, der dann wichtig ist. Wenn ich dann ausreichend informiert bin, würde ich einen Antrag stellen, erstmal egal wo. Und da wäre es auch zielführend, unabhängig der Kostenfrage, sich da vielleicht in einem Erstgespräch mit einem Anwalt oder über eine Selbsthilfegruppe beraten zu lassen und das dann bestmöglich ab Antrag zu machen. Um nicht dann hinterher Tatsachen zu schaffen, die man dann wieder korrigieren muss oder dessen es schwerer fällt, diese bereits in einem Antrag nicht korrekt ausgefüllten oder mitgeteilten Tatsachen zu widerlegen. Das wären die wichtigen Sachen. Und vielleicht als allerletztes, das hatte ich mehrfach bisher auch gesagt, nicht aufgeben. Also es ist tatsächlich so, dass man egal was kommt, dass man dran bleibt und immer sich auch nochmal rückversichert. Bei jemandem aus dem Freundeskreis, Selbsthilfegruppe oder auch bei einem Anwalt bin ich dann richtig unterwegs, Mache ich was falsch und wenn das nicht der Fall ist, das heißt Erkrankung gleichbleibend schlimm, dann ändert sich auch an der zu bewilligten Erwerbswinderungsrente als Beispiel nichts und da darf man nicht nachlassen.
Speaker2
00:34:42
Sehr schönes Schlusswort, finde ich. Ich glaube, das sollten wir genauso stehen lassen. Nicht aufgeben. Never give up. Auch Motto unseres Podcastes. Barrieren sind da, um überwunden zu werden. Und dann kann man im Nachgang meistens auch mit einem kleinen Lächeln zurückschauen, wenn man es dann geschafft hat. Andreas, mega. Also ich meine, wir werden uns ja zum Glück hoffentlich irgendwann bald wiedersehen. Aber für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer können wir nur sagen, vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast.
Speaker1
00:35:08
Sehr gerne. Ich danke für die Einladung. Hat super Spaß gemacht und waren auch super Sachen dabei. Und auch von euch so die Erfahrung und Beispiele zu hören, ist wirklich einfach verdeutlicht, dieses tatsächliche Leben, wie es einem das Schicksal ereilt. Und dann muss man eben nicht nur das Beste daraus machen, ihr habt es gut beschrieben, sondern eben bestehende Hürden überwinden. Und dafür gibt es überall Hilfe. Und auch das ist nicht, ich möchte irgendwas haben, sondern es ist ein Nachteilsausgleich. Ganz wichtig. Vielen Dank. Ja, klasse.
Speaker0
00:35:36
Ganz lieben Dank, dass du da warst. Vielen Dank für deinen Input. Und uns beiden bleibt mal wieder nur zu sagen, auf Wiederhören.
Speaker2
00:35:42
Bis zum nächsten Mal. Danke.
Speaker1
00:35:44
Ciao.
Speaker2
00:35:45
Das war's für heute von Unbehindert. Wir sagen danke, dass ihr uns euer Ohr und Zeit geschenkt habt. Eure Meinung und Gedanken sind uns wichtig. Lasst uns also in den Kommentaren wissen, was euch für Themen bewegen. Und wenn euch gefallen hat, was ihr gehört habt, hinterlasst uns gerne eine Bewertung oder folgt uns auf unseren Social-Media-Kanälen. Ihr findet uns auf TikTok, Instagram, Facebook und natürlich auf unserer Webseite www.unbehindert-podcast.de Alle Links und weitere Infos gibt es natürlich in den Shownotes. Damit ihr keine Folge verpasst, vergesst nicht, unseren Podcast zu abonnieren. Bleibt neugierig, teilt Eure Leidenschaften mit der Welt und macht sie zu einem Ort mit weniger Barrieren.
Music
00:36:35

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